Ausschuss
Posaunenchor-Ausschuss
Der Posaunenchor-Ausschuss trifft sich im Jahr zu 3 – 4 Sitzungen; kurzfristige notwendige Besprechungen im Anschluss an die Chorproben ergänzen die Beratungen.
Der Ausschuss stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bläserinnen/Bläsern und dem Chorleiter dar. In den Ausschusssitzungen werden die Entscheidungen, wie Erstellung der Jahrestermine, gesellige Veranstaltungen, Ständchen, Instrumentenbeschaffung etc. besprochen und festgelegt. Der Ausschuss wird auf 2 Jahre gewählt.
Auschuss: